Kinderrechte Zehn goldene Regeln
Kinderrechte Zehn goldene Regeln
3. Klasse Biowissenschaften-Lektion Kinderrechte Zehn goldene Regeln
T.R. Für Kinder im schulpflichtigen Alter gibt es zehn goldene Regeln, die vom Ministerium für Familie, Arbeit und soziale Dienste festgelegt wurden.
1. Gehen Sie nicht auf verlassene Straßen, Baustellen und verlassene Orte.
2. Gehen Sie nirgendwo ohne die Zustimmung Ihrer Mutter oder Ihres Vaters hin, auch nicht mit jemandem, den Sie kennen.
3. Geben Sie Ihre Fotos, Adressen, Schul- und persönlichen Daten nicht an Personen weiter, die Sie im Internet und in sozialen Medien nicht kennen.
4. Rufen Sie in schwierigen Situationen um Hilfe.
5. Erfahren Sie Ihren Vor- und Nachnamen, den Vor- und Nachnamen Ihrer Familienangehörigen sowie Ihre Adresse. Tragen Sie Ihre Identifikationsdaten bei sich.
6. Wenn Sie alleine zu Hause sind, öffnen Sie niemandem die Tür, den Sie nicht kennen.
7. Achten Sie beim Spielen draußen darauf, dass Ihre Familie Sie vom Fenster aus sehen kann.
8. Finden Sie heraus, wem Sie vertrauen können, z. B. Sicherheitspersonal, Polizei, Gendarmerie und Orte, an denen Sie um Hilfe bitten können, z. B. Schulen, Krankenhäuser, Polizeistationen und Moscheen.
9. Wenn Sie merken, dass Sie verloren sind, entfernen Sie sich nicht von Ihrem Standort.
10. Geben Sie Ihrer Familie Namen, Telefonnummern und Adressen Ihrer Freunde und Verwandten
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